Klausur: Burka-Verbot in Deutschland (Textgebundene Erörterung)

Im folgenden findet ihr eine vollständige Klausur (Textgebundene Erörterung) zur Fragestellung: „Soll in der Bundesrepublik Deutschland ein generelles Burka-Verbot eingeführt werden?“

Bearbeitungszeit: 90 Minuten

Text: https://www.welt.de/politik/deutschland/article149889833/De-Maiziere-hat-Bedenken-gegen-Burka-Verbot.html

Aufgabenstellung: Beschreiben Sie die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts sowieso dessen Bedeutung als Kontrollinstanz der BRD. Erläutern Sie Argumente für und gegen die Einführung eines Burka-Verbots, die in dem DIE WELT-Artikel genannt werden. Diskutieren Sie weitere Argumente für und gegen ein solches Verbot und fällen sie ein begründetes Urteil zur Frage, ob in der Bundesrepublik Deutschland ein Burka-Verbot eingeführt werden soll.

 

Seit bereits mehr als 13 Jahren beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Thematik des sogenannten „Kopftuchurteils“. Angestoßen von einer Lehrerin im Jahre 1998, die dafür kämpfte, ein Kopftuch an einer öffentlichen Schule tragen zu dürfen, setzt sich die hitzige Diskussion in Deutschland über viele Jahre und gesprochene Urteile hinweg, sodass Anfang 2015 das vorerst letzte Urteil hierzu gesprochen wurde. Auch hier weicht das Bundesverfassungsgericht nicht weit vom ersten Urteils aus dem Jahre 2003 ab, sondern stärkt und untermauert dieses sogar. Der vorliegende Artikel „Dem Mazière hat Bedenken gegen Burka-Verbot“ der Autoren Stefan Aust, Manuel Bewarder und Claus Christian Malzahn erschien im Dezember 2015 auf der Onlinepräsenz der Tageszeitung „Die Welt“. Er setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern ein Burka-Verbot rechtlich umzusetzen wäre und auf welche Standpunkte gesetzt wird, um ein solches Verbot zu rechtfertigen. Aus diesem Grund stellt sich mit die Frage, ob ein Burka-Verbot wirklich sinnvoll wäre oder ob dies allein durch unser Grundgesetz gar nicht möglich wäre.

In diesem Kontext wird immer wieder über das Bundesverfassungsgericht gesprochen, dessen Aufgaben und Funktionen ich im Folgenden nun erläutern werde.

Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe stellt die höchste Instanz der Judikative dar. Es hat primär die Aufgabe, auf eine Verfassungsbeschwerde hin sämtliche Vorgänge auf Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen. Hierbei sind besonders die Grundrechte (Art. 1-19) im Grundgesetz von Bedeutung, auf die sich viele Verfassungsbeschwerden stützen. Weiterhin entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die sachliche und förmliche Vereinbarkeit von Bundesrecht bzw. Landesrecht mit dem Grundgesetz. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht kann von jedem Bürger per Verfassungsbeschwerde bestritten werden. Die Richter des Bundeverfassungsgerichts sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen und sie werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Es wird also deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht eine enorm wichtige Institution in Bezug auf die Wahrung der Grundgesetzt ist.

Bundesinnenminister Mazière argumentiert anfangs, dass man nicht einfach verbieten könne, was einem mit gefällt und dies aufgrund des Föderalismus in Deutschland rechtlich nur schwer umzusetzen sei (vgl. Z. 10 ff.) So plädiert er für eine „politische Ablehnung der Burka“, Z.15, da diese nicht zum europäischen Lebensstil passe (vgl. Z. 16). Er bezieht sich im folgenden indirekt auf Artikel 4 des Grundgesetzes zur Untermauerung seiner Argumentation („[…] und mit unserem Namen für das eintreten, was wir machen.“, Z. 17 f.). Ilse Aigner, Wirtschaftsministerin Bayern, spricht sich für ein Burkaverbot aus und begründet dies damit, dass „[die Burka] unserer Vorstellung von einer Gleichstellung der Frau [widerspricht], Z. 22 f. Das Verbot würde also Artikel 3 des Grundgesetzes sicherstellen, welches u.a. die Gleichberechtigung von Mann und Frau besagt. CSU-Oberhaupt Horst Seehofer argumentiert hingegen, dass auch er auf Reisen fremde Kulturen und Gebote befolge (gl. Z. 26) und das Tragen einer Burka somit eine Respektlosigkeit gegenüber der deutschen Kultur und deren Werte sei. Abschließend wird festgestellt, dass eine Vollverschleierung gegen unseren Wertekodes einer offenen Gesellschaft verstoßen würde (vgl. Z. 29 ff.). Julia Klöckner vertritt schlussendlich mit ihrer Argumentation das Prinzip „Wem es nicht passt, der muss nicht bleiben“ und rundet hiermit den ohnehin sehr einseitigen Text, in dem die Gegenseite nicht zum Zuge kommt, ab.

Aus diesem Grund möchte ich nun Vor- und Nachteile eines möglichen Burkaverbots erörtern und hierbei beide Seiten betrachten.

Zuerst sollte bedacht werden, dass das Tragen einer Burka nach geltendem Recht gegen das Vermummungsverbot verstößt, da diese de facto eine Vollverschleierung darstellt, bei der das Gesicht unerkennbar bleibt. Hier müsste man also das geltende Recht anpassen, um das Tragen einer Burka überhaupt legal zu ermöglichen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz sollte bedacht werden, welcher besagt, dass niemand aufgrund seines Glaubens benachteiligt werden darf. So ist es paradox, Nonnen eine Verschleierung zu erlauben, muslimischen Mitbürgern jedoch nicht, was u.a. auch das Bundesverfassungsgericht 2003 feststellte. Dieses argumentierte gegen ein Kopftuchverbot nämlich damit, dass die christliche Weltanschauung nicht bevorzugt werden dürfe, egal in welchem Lebensbereich. Allerdings sollte auch erwähnt werden, dass das Tragen einer Burka Teil einer sehr radikalen Ausübungsart des Islam ist, nach dem Frauen und Männer nicht gleichgestellt sind. Es bleibt also außerordentlich kritisch zu betrachten, ob dies in einer freien und offenen westlichen Gesellschaft toleriert werden sollte, da eine Vollverschleierung klar unseren Werten widerspricht. Nichts destotrotz ist in Artikel 4 unseres Grundgesetztes das Recht auf eine freie Religionsausübung festgeschrieben, sodass allein dieser Grundsatz einem Verbot widersprechen würde. Es stellt sich nämlich so dar, dass jede Religion ihre öffentliche Zeichen besitzt, sei es der Jude mit der Kippa oder der Christ mit dem Jesuskreuz. Deshalb müsste folgerichtig auch das Tragen einer Burka, solange sie Teil der Religionsausübung ist, erlaubt werden. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht entschieden, jedoch lehnt es ein generelles Kopftuchverbot ab und positioniert sich hiermit klar in Richtung einer toleranten Gesellschaft.

Aus dem vorher Gesagten wird deutlich, dass das Kopftuch als Zeichen der Religionsausübung des Islams hierzulande weitestgehend akzeptiert ist, die Burka es hierzulande jedoch niemals sein wird. Auch ich persönlich halte das Tagen einer Burka in einer westlichen Gesellschaft für äußerst fragwürdig, würde aber ein gesetzliches Verbot ablehnen, da auch Toleranz einen Wert der westlichen Welt darstellt. Gerade in Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation mit vielen muslimischen Kriegsflüchtlingen bleibt eines jedoch Gewiss: Die Burka-Debatte wird uns auch in ferner Zukunft noch beschäftigen und die Gemüter erhitzen.